ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von York Design


I. Allgemeines
1. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.
2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich schriftlich anerkennen.
3. Gegenbestätigungen unserer Kunden mit abweichenden Bedingungen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.

II. Angebot/Annahme
1. Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
2. Bei uns eingehende Aufträge werden erst mit der Übersendung der Auftragsbestätigung angenommen.
3. Abänderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

III. Versand, Gefahrübergang, Teillieferung
1. Der Transport erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr - auch im Falle der Vereinbarung frachtfreier Belieferung - auf den Kunden über.
2. Teillieferungen sind zulässig.

IV. Lieferfrist, -termine, -behinderung, -verzug
1. Um die Einhaltung von Lieferterminen sind wir bemüht.
2. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird uns der Kunde eine Verlängerung von 3 Wochen einräumen.
3. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten bei uns, frühestens jedoch mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden.
4. Lieferfristen werden unterbrochen, sofern und sobald der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.
5. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel , rechtmäßiger Streik oder Aussperrung verlängern die Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt. Ist uns eine Vertragserfüllung innerhalb der verlängerten Lieferfrist nicht bzw. nur mit unzumutbaren Leistungserschwerungen möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.
6. Setzt uns der Kunde im Falle des Verzuges eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen ist.

V. Gewährleistung/Schadenersatz
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen gerechnet ab Übergabe, verborgene Mängel ab dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich ist insoweit der Zugang der Anzeige. Läßt der Kunde diese Fristen verstreichen, so gilt der Liefergegenstand als vertragsgemäß. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
2. Transportschäden hat der Kunde in Abweichung von Abs.1 binnen 4 Tagen per Einschreiben/Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen, sofern die Rüge nicht bereits bei Anlieferung erhoben und auf den Frachtpapieren vermerkt wurde.
3. Im Mangelfalle sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, so ist der Kunde zur Minderung oder Wandlung des Vertrages berechtigt.
4. Weitergehende Ansprüche, isb. auf Schadenersatz für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht.

VI. Preise und Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsdatum zahlbar, es sei denn es wird im Angebot anders ausgewiesen.
2. Gegenüber unserem Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder titulierten Forderungen und Ansprüchen möglich.
3. Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.
4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüber hinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter Aufträge der Kunde vorleistungspflichtig. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluß die wirtschaftliche Situation unseres Kunden wesentlich verschlechtert.
5. Im Verzugsfalle berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins nach § 1 DÜG, mindestens aber 9 %. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, uns gegebenenfalls einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
6. Bei Zahlungseinstellung, Vergleich oder Konkurs des Kunden fallen Mengenrabatte, Skonti, etc. weg.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen für Warenlieferungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten nachkommt.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
4. Erfüllt der Kunde seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, so sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz. Das Herausgabeverlangen stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
5. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Ware erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab.
6. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe der abgetretenen Forderungen und die Namen und Anschriften der Wiederkäufer mitzuteilen.
8. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl zur Freigabe des überschießenden Teils der Sicherheiten verpflichtet.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware auf eigene Rechnung gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern und uns auf Anforderung die Zahlung der fälligen Prämien nachzuweisen.

VIII. Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Sonstige Schadenersatzansprüche, isb. wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung sind außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.

IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Darmstadt.

X. Schlußbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.